Justiz - BBW
Justiz
Informationen und Material für Justiz
Perspektiven zur Veränderung
Aufgenommen werden Jugendliche aus der Untersuchungshaft. Dabei wird der Haftbefehl aufgehoben und durch einen Unterbringungsbefehl ersetzt.Die Zeitspanne bis zur anstehenden Hauptverhandlung stellt eine sensible Phase mit guten Eingriffsmöglichkeiten dar, um Veränderungsmotivation abzuschätzen, situationsangemesseneres Sozial- und Konfliktverhalten einzuüben, das schulisch-berufliche Potential abzuklären und sich über Mitarbeit die Chance für eine Verbleib-und Ausbildungsoption zu erarbeiten.
Der justizfinanzierten U-Haft-Vermeidung schließt sich eine sozialtherapeutische Gruppe im Rahmen einer entgeltfinanzierten Einrichtung der Jugendhilfe an.
Rechtliche Grundlage: §72 JGG
Paul Berghammer
Bereichsleitung und Aufnahmekoordination
Telefon 09443 / 709 400
Mobil 0170 / 705 23 98